Doktor der Rechte

Doktor der Rechte, seltener Doktor des Rechts oder Doktor der Rechtswissenschaft beziehungsweise Rechtswissenschaften, ist der akademische Grad eines Doktors im Bereich der Rechtswissenschaft. Die Abkürzung ist Dr. jur. oder Dr. iur. (lateinisch; Abkürzung von Doctor iuris, zu Deutsch „Doktor des Rechts“).


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